F.C. Hansa Fussballschule

AGB "F.C. Hansa - Fußballschule"

1. Geltungsbereich

  1. Der F.C. Hansa Rostock e.V. (nachfolgend 'FCH') richtet Kindergeburtstage aus. Die Bezeichnung lautet F.C. Hansa-Kindergeburtstag.
  2. Für die Rechtsverhältnisse zwischen dem 'FCH', vertreten durch den Vorstand, und den Kindern und Jugendlichen, vertreten durch ihre Erziehungsberechtigten, im Hinblick auf den F.C. Hansa-Kindergeburtstag finden diese 'AGB F.C. Hansa-Kindergeburtstag' Anwendung.

2. Betätigungsfeld

  1. Im Rahmen des F.C. Hansa-Kindergeburtstag werden Geburtstagsfeiern nach Verfägbarkeit im Ostseestadion mit verschiedenen Modulen / Kick's (gemeinsamer Begriff: Veranstaltungen) angeboten.
  2. Die einzelnen Module sind zum Grundpaket zu buchbar. Die Dauer einer Feier beträgt etwa 3 Stunden.

3. Teilnehmer, Mindestanzahl

  1. Soweit nicht anders vereinbart, können an Veranstaltungen des F.C. Hansa-Kindergeburtstag Mädchen und Jungen von Vollendung des 5. Lebensjahres an bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres teilnehmen.
  2. Die Mindestteilnehmerzahl von 6 Kindern einschl. dem Geburtstagskind sowie der Begleitpersonen bestimmt den Basispreis der einzelnen Kick's bzw. Pakete. Durch die Erhöhung der Anzahl der Teilnehmer erhöht sich auch der Preis der einzelnen Veranstaltung.

4. Vertragsschluss

  1. In den Katalogen, Prospekten, Anmeldeformularen und auf den Webseiten des F.C. Hansa Rostock e.V. oder des F.C. Hansa-Kindergeburtstag ist noch kein rechtsverbindliches Angebot für einen Vertragsabschluss enthalten.
  2. Ein Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrages geht von den Teilnehmern aus, vertreten durch den oder die jeweiligen Erziehungsberechtigten. Hierbei sind die erforderlichen Angaben im Anmeldeformular wahrheitsgemäß zu beantworten. Das Angebot ist entweder per Online- Anmeldeformular, per Fax (+49 (0) 381 - 4 99 99 75) oder auf dem Postweg (F.C. Hansa Rostock e.V., Kindergeburtstag, Kopernikusstraße 17b, 18057 Rostock) zu übermitteln.
  3. Der FCH kann ein abgegebenes Angebot für die Teilnahme an einer Veranstaltung dadurch annehmen, dass er dem Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung binnen vier Wochen nach Zugang der Anmeldung, spätestens jedoch zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn, per E-Mail, per Telefax oder auf dem Postweg zusendet. Der FCH ist darum bemüht, eine Entscheidung so schnell wie möglich herbeizuführen.
  4. Durch einen abgeschlossenen Teilnehmervertrag verpflichtet sich der FCH, den in diesen 'AGB F.C. Hansa-Kindergeburtstag' sowie in den einschlägigen Veranstaltungsinformationen vorgesehenen Pflichten nachzukommen.

5. Bezahlung

  1. Die Bezahlung erfolgt mittels Überweisung durch den Teilnehmer bzw. des/der für ihn handelnden Erziehungsberechtigten.
  2. Der Betrag wird zehn Tage vor der Geburtstagsfeier fällig. Sie erhalten die Kontodaten zur Überweisung des Betrages mit einer separaten E-Mail, in der auch die Feier terminiert (Datum, Uhrzeit) ist. Der Preis richtet sich nach der Anzahl der teilnehmenden Personen, beträgt allerdings mindestens den Pauschalpreis des jeweiligen Geburtstagspaketes.

6. Vertragsrücktritt

  1. Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Mit dem Rücktritt verliert der Teilnehmer das Recht, an der gebuchten Veranstaltung teilzunehmen. Der Rücktritt bedarf der Schriftform.
  2. Bei Rücktritt bis vier Wochen vor Beginn der gebuchten Veranstaltung sind 25 % Stornogebühr inklusive Mehrwertsteuer zu zahlen.
  3. Bei Rücktritt innerhalb der letzten vier bis zu zwei Wochen vor Beginn der gebuchten Veranstaltung sind 50 % Stornogebühr inklusive Mehrwertsteuer zu zahlen.
  4. Bei Rücktritt innerhalb der letzten zwei Wochen vor Beginn der gebuchten Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.
  5. Im Krankheits- oder Verletzungsfall erfolgt bei Nachweis durch ärztliches Attest eine Rückerstattung von 50 % des Teilnahmebeitrages. Eine derartige Rückerstattung ist ausgeschlossen, wenn der Abbruch der Veranstaltung bei einem Fußballcamp erst ab dem dritten Veranstaltungstag erfolgt, bei einem Fördertraining erst nach der Hälfte der das Gesamtpaket umfassenden Trainingseinheiten.
  6. Bei ausgewählten Veranstaltungen besteht die Möglichkeit direkt bei der Buchung ein flexibles Rücktrittsrecht zu erwerben. Dieser Abschluss kann nur bei der Buchung erfolgen.

Rücktrittschutz F.C. Hansa-Fußballschule / Feriencamps / 15,00 Euro

    1. Hat der Teilnehmer einen Rücktrittschutz F.C. Hansa-Fußballschule / Feriencamps erworben, so kann die Anmeldung bis eine Woche vor Camp-Beginn ohne Angabe von Gründen in Schriftform storniert werden und die komplette Teilnahmegebühr abzüglich des Rücktrittschutzes wird erstattet.
    1. Hat der Teilnehmer einen Rücktrittschutz F.C. Hansa-Fußballschule / Feriencamps erworben, so erfolgt eine Erstattung der vollen Teilnahmegebühr abzüglich der Kosten i. H. v. 79,00 Euro für das individualisierte Trikot-Set sowie des Rücktrittschutzes bei schriftlicher Stornierung innerhalb einer Woche vor Veranstaltungsbeginn. Bei einem Krankheitsfall während einer laufenden Veranstaltung, werden die Kosten anteilig pro rata temporis pro nicht angetretenen Camptag erstattet. (Die Abrechnung erfolgt für die Camptage abzüglich der Kosten für die Ausrüstung).

Rücktrittschutz Kindergeburtstage und Mannschaftsfeiern / 15,00 Euro

    1. Hat der Teilnehmer einen Rücktrittschutz Kindergeburtstage und Mannschaftsfeiern erworben, so kann die Anmeldung bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen in Schriftform storniert werden und die komplette Teilnahmegebühr abzüglich des Rücktrittschutzes wird erstattet.
    1. Hat der Teilnehmer einen Rücktrittschutz Kindergeburtstage und Mannschaftsfeiern erworben, so erfolgt eine Erstattung der vollen Teilnahmegebühr abzüglich der Kosten für das ggf. optional gebuchte Trikot (60,00 Euro) und ggf. weiterer bestellter Produkte als Geschenk sowie des Rücktrittschutzes bei schriftlicher Stornierung innerhalb einer Woche vor Veranstaltungsbeginn.

Rücktrittschutz sonstige Veranstaltungen / 10,00 Euro

    1. Hat der Teilnehmer einen Rücktrittschutz sonstige Veranstaltungen erworben, so erfolgt eine Erstattung der vollen Teilnahmegebühr, wenn der Teilnehmer schriftlich vom Vertrag bis 23:59 Uhr am Vortag des ersten Veranstaltungstages zurücktritt.

7. Annullierung der Veranstaltung

  1. Im Falle höherer Gewalt hat der FCH das Recht, die Abhaltung eines Kindergeburtstags im Ostseestadion abzusagen. In diesem Fall vergütet er binnen 14 Tagen den Teilnahmebeitrag zurück, wobei er jedoch zur Aufrechnung mit einem etwaigen Entschädigungsanspruch im Sinne von Absatz (2) berechtigt bleibt.
  2. hat eine etwaige Annullierung einer Kindergeburtstagsfeier bis spätestens 7 Tage vor dem Beginn zu erfolgen.
  3. Im Falle der Annullierung einer Veranstaltung wegen höherer Gewalt und einer geschuldeten Rückvergütung des Teilnahmebetrages bleibt dem FCH jedoch ein Entschädigungsanspruch vorbehalten für die bereits erbrachten oder zur Annullierung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen.

8. Verlegung einzelner Geburtstage

  1. Der FCH behält sich die Möglichkeit vor, Räumlichkeiten für die Geburtstagstafel außerhalb des Ostseestadions, jedoch auf dem Gelände des FCH, zu nutzen (Geschäftsstelle, etc.).

9. Kranken-, Haftpflichtversicherung

  1. Jeder Teilnehmer muss über seine(n) Erziehungsberechtigte(n) kranken- und haftpflichtversichert sein. Die Teilnehmer sind weder während der Veranstaltung noch auf dem Hin-/Rückweg durch den FCH oder F.C. Hansa-Kindergeburtstag kranken- oder haftpflichtversichert.

10. Haftung

  1. Schadensersatzanspräche des Teilnehmers bzw. des/der für ihn handelnden Erziehungsberechtigten, gleich aus welchen Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingend gehaftet wird, z.B. im Falle des Vorsatzes, bei grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  2. Ein Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

11. Ausschluss

  1. Der FCH behält sich das Recht vor, den Teilnehmer aus wichtigem Grund, der in der Person oder im Verhalten des Teilnehmers liegt (insb. bei Randalen, Gewalttätigkeiten, Vandalismus, Rassismus, Drogen- und Alkoholgenuss, bei strafbarem Verhalten sowie bei sonstigen groben Verstößen gegen Veranstaltungsregeln), von der Veranstaltung auszuschließen. Eine ganze oder teilweise Rückvergütung des Teilnahmebetrages ist in diesem Fall verwirkt.

12. Datenschutz

  1. Sämtliche von den Erziehungsberechtigten übermittelten personenbezogenen Daten werden vom FCH unter Einhaltung der auf dem Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der FCH ist berechtigt, die Daten an von ihm mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte, insbesondere auch an verbundene Unternehmen im Sinne §§ 15 ff. AktG, zu übermitteln.
  2. Die Übermittlung oder Nutzung von personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck an bzw. auch durch verbundene Unternehmen im Sinne §§ 15 ff. AktG ist ferner zulässig, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen derselben erforderlich ist (z.B. Auslieferung bestellter Ware an die jeweils neueste Kundenadresse) und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung hat. Die Erziehungsberechtigten können einer Übermittlung und Nutzung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck über die in Absatz (5) genannten Kommunikationsdaten jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen.
  3. Die personenbezogenen Kerndaten: Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbeziehungen, Name, Titel, akademische Grade, Anschrift und Geburtsjahr dürfen vom FCH und von den mit diesem verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG auch zu Marktforschungs- und schriftlichen Beratungs- und Informationszwecken (Werbung) auf dem Postweg (ohne elektronische Post) über deren Produkte und Dienstleistungen im erforderlichen Umfang gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Die Erziehungsberechtigten können einer Übermittlung und Nutzung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck über die in Absatz (5) genannten Kommunikationsdaten jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen.
  4. Die personenbezogenen Kerndaten: Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbeziehungen, Name, Titel, akademische Grade, Anschrift und Geburtsjahr dürfen vom FCH und von den mit diesem verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG auch zu Marktforschungs- und schriftlichen Beratungs- und Informationszwecken (Werbung) auf dem Postweg (ohne elektronische Post) über deren Produkte und Dienstleistungen im erforderlichen Umfang gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Die Erziehungsberechtigten können einer Übermittlung und Nutzung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck über die in Absatz (5) genannten Kommunikationsdaten jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen.
  5. Die Kommunikationsdaten des F.C. Hansa-Kindergeburtstag lauten: F.C. Hansa Rostock e.V., F.C. Hansa-Kindergeburtstag, Kopernikusstraße 17b, 18057 Rostock; Telefax +49 (0) 381 - 4 99 99 75; E-Mail: kindergeburtstag@fc-hansa.de, http://www.fc-hansa-kindergeburtstag.de

13. Recht am eigenen Bild/der eigenen Stimme

  1. Jeder Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten willigen unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien (unter anderem Zeitung, Radio, Fernsehen, fchtv, Internet, Stadionzeitschrift, Flyer, Plakate) ein in die unentgeltliche Verwendung des Bildes der Teilnehmer und der Stimme durch den FCH für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom FCH oder dessen Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. Die Einwilligung erstreckt sich auf die Vervielfältigung und Benutzung des Bildes/der Stimme in üblicher und angemessener Weise.

14. Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingung nicht berührt.

 

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