F.C. Hansa Fussballschule

AGB "F.C. Hansa - Fußballschule"

1. Geltungsbereich

  1. Der F.C. Hansa Rostock e.V. (nachfolgend: "FCH") betreibt eine Fußballschule. Die Bezeichnung lautet "F.C. Hansa-Fußballschule".
  2. Für die Rechtsverhältnisse zwischen dem "FCH", vertreten durch den Vorstand, und den Kindern und Jugendlichen, vertreten durch ihre Erziehungsberechtigten, im Hinblick auf die F.C. Hansa-Fußballschule finden diese "AGB F.C. Hansa-Fußballschule" Anwendung.

2. Betätigungsfeld

  1. Im Rahmen der F.C. Hansa-Fußballschule werden einerseits Fußballcamps und weitere andere "Veranstaltungen" durchgeführt.
  2. Die Fußballcamps werden in der Regel als Tagescamps ganz- oder halbtags über mehrere Tage angeboten und schließen unter anderem eine Verpflegung für die Teilnehmer mit ein.

3. Teilnehmer, Mindestanzahl

  1. Soweit nicht anders vereinbart, können an Veranstaltungen der F.C. Hansa-Fußballschule Mädchen und Jungen von Vollendung des 4. Lebensjahres an bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres teilnehmen.
  2. Die Mindestanzahl der Teilnehmer beträgt je nach Veranstaltung bei einem Fußballcamp mindesten 50 %. Wird diese Mindestteilnehmerzahl für eine Veranstaltung drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht, so steht die Durchführung der Veranstaltung im Ermessen des Veranstalters, es gilt Ziffer VII.

4. Vertragsschluss

  1. In den Katalogen, Prospekten, Anmeldeformularen und auf den Webseiten des F.C. Hansa Rostock e.V. oder der F.C. Hansa-Fußballschule ist noch kein rechtsverbindliches Angebot für einen Vertragsabschluss enthalten.
  2. Ein Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrages geht von den Teilnehmern aus, vertreten durch den oder die jeweiligen Erziehungsberechtigten. Hierbei sind die erforderlichen Angaben im Anmeldeformular wahrheitsgemäß zu beantworten. Das Angebot ist als Online-Anmeldeformular oder auf dem Postweg (F.C. Hansa Rostock e.V., Fußballschule, Kopernikusstraße 17b, 18057 Rostock) zu übermitteln.
  3. Der FCH kann ein abgegebenes Angebot für die Teilnahme an einer Veranstaltung dadurch annehmen, dass er dem Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung binnen vier Wochen nach Zugang der Anmeldung, spätestens jedoch zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn, per E-Mail, per Telefax oder auf dem Postweg zusendet. Der FCH ist darum bemüht, eine Entscheidung so schnell wie möglich herbeizuführen.
  4. Durch einen abgeschlossenen Teilnahmevertrag verpflichtet sich der FCH, das in diesen "AGB F.C. Hansa-Fußballschule" sowie in den jeweiligen Veranstaltungsinformationen im Internet auf der Homepage "www.fc-hansa-fussballschule.de" zu den jeweiligen Veranstaltungen näher konkretisierte Leistungspaket zu erbringen. Der Teilnehmer ist im Falle eines zustande gekommenen Vertrags verpflichtet, den Teilnehmer-beitrag zu entrichten und den weiteren in diesen "AGB F.C. Hansa-Fußballschule" sowie in den einschlägigen Veranstaltungsinformationen vorgesehenen Pflichten nachzukommen.

5. Bezahlung

  1. Die Bezahlung erfolgt mittels Überweisung durch den Teilnehmer bzw. des/der für ihn handelnden Erziehungsberechtigten innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Teilnahmebestätigung auf das dort angegebene Konto. Der Versand der Teilnahmebestätigung erfolgt in der Regel direkt nach Buchung eines Teilnehmerplatzes per E-Mail an die in der Buchung angegebene E-Mail Adresse.

6. Vertragsrücktritt

  1. Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform.
  2. Bei ausgewählten Veranstaltungen besteht die Möglichkeit, für 10,- Euro direkt bei der Buchung ein flexibles Rücktrittsrecht zu erwerben. Dieser Abschluss kann nur bei der Buchung erfolgen. Hat der Teilnehmer ein Rücktrittsrecht erworben, so erfolgt eine Erstattung der vollen Teilnahmegebühr, wenn der Teilnehmer schriftlich vom Vertrag zurücktritt. Bei einem Rücktritt während einer laufenden Veranstaltung, werden die Kosten anteilig pro rata temporis pro nicht angetretenen Camptag erstattet. (Die Abrechnung erfolgt für die Camptage abzüglich der Kosten für die gebuchte Ausrüstung)
  3. Bei Rücktritt bis vier Wochen vor Beginn der gebuchten Veranstaltung sind 20 %, bei Rücktritt innerhalb der letzten vier Wochen 60 % des Teilnahmebeitrages inklusive Mehrwertsteuer zu zahlen.
  4. Mit dem Rücktritt verliert der Teilnehmer das Recht, an der gebuchten Veranstaltung teilzunehmen.
  5. Im Krankheits- oder Verletzungsfall erfolgt bei Nachweis durch ärztliches Attest eine Rückerstattung von 50 % des Teilnahmebeitrages. Eine derartige Rückerstattung ist ausgeschlossen, wenn der Abbruch der Veranstaltung bei einem Fußballcamp erst ab dem dritten Veranstaltungstag erfolgt, bei einem Fördertraining erst nach der Hälfte der das Gesamtpaket umfassenden Trainingseinheiten.

7. Annullierung der Veranstaltung

  1. Im Falle höherer Gewalt oder bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl hat der FCH das Recht, die Abhaltung eines Fußballcamps oder eines Fördertrainings abzusagen. In diesem Fall vergütet er binnen 14 Tagen den Teilnahmebeitrag zurück, wobei er jedoch zur Aufrechnung mit einem etwaigen Entschädigungsanspruch im Sinne von Absatz (3) berechtigt bleibt.
  2. Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl im Sinne von Klausel III
  3. hat eine etwaige Annullierung eines Fußballcamps bis spätestens 14 Tage, eines Fördertrainings bis spätestens 7 Tage vor dem vorgesehenen Beginn zu erfolgen.
  4. Im Falle der Annullierung einer Veranstaltung wegen höherer Gewalt und einer geschuldeten Rückvergütung des Teilnahmebeitrags bleibt dem FCH jedoch ein Entschädigungsanspruch vorbehalten für die bereits erbrachten oder zur Annullierung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen.

8. Verlegung einzelner Trainingseinheiten beim Fördertraining

  1. Der FCH behält sich die Möglichkeit vor, einzelne Trainingseinheiten eines Fördertrainings im Falle schlechter Witterung (insb. Regen, Schnee, Hagel, Sturm) auch ohne eine diesbezügliche Verpflichtung auf einen anderen Termin zu verlegen.

9. Kranken-, Haftpflicht und Unfallversicherung

  1. Jeder Teilnehmer muss über seine(n) Erziehungsberechtigte(n) kranken- und haftpflichtversichert sein.

10. Haftung

  1. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bzw. des/der für ihn handelnden Erziehungsberechtigten, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingend gehaftet wird, z. B. im Falle des Vorsatzes, bei grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  2. Ein Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

11. Ausschluss

  1. Der FCH behält sich das Recht vor, den Teilnehmer aus wichtigem Grund, der in der Person oder im Verhalten des Teilnehmers liegt (insb. bei Randale, Gewalttätigkeiten, Vandalismus, Rassismus, Drogen- und Alkoholgenuss, bei strafbarem Verhalten sowie bei sonstigen groben Verstößen gegen Veranstaltungsregeln), von der Veranstaltung auszuschließen. Eine ganze oder teilweise Rückvergütung des Teilnahmebeitrags ist in diesem Fall verwirkt.

12. Datenschutz

  1. Sämtliche von den Erziehungsberechtigten übermittelten personenbezogenen Daten werden vom FCH unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der FCH ist berechtigt, die Daten an von ihm mit der Durchführung des Vertrags beauftragte Dritte, insbesondere auch an verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG, zu übermitteln.
  2. Die Übermittlung oder Nutzung von personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck an bzw. auch durch verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG ist ferner zulässig, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen derselben erforderlich ist (z.B. Auslieferung bestellter Ware an die jeweils neueste Kundenadresse) und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung hat. Die Erziehungsberechtigten können einer Übermittlung und Nutzung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck über die in Abs. (5) genannten Kommunikationsdaten jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen.
  3. Die personenbezogenen Kerndaten: Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbeziehung, Name, Titel, akademische Grade, Anschrift und Geburtsjahr dürfen vom FCH und von den mit diesem verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG auch zu Marktforschungs- und schriftlichen Beratungs- und Informationszwecken (Werbung) auf dem Postweg (ohne elektronische Post) über deren Produkte und Dienstleistungen im erforderlichen Umfang gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Die Erziehungsberechtigten können einer Übermittlung und Nutzung der personenbezogenen Daten zu diesen Zwecken über die in Abs. (5) genannten Kommunikationsdaten jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen.
  4. Ebenso dürfen die bei der Anmeldung angegebenen Telefon-, Mobilfunk- und Telefaxnummern sowie die E-Mail-Adresse vom FCH und den mit ihm verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu Beratungs- und Informationszwecken über deren Produkte und Dienstleistungen (Werbung & Marktforschung) mittels telefonischer und elektronischer Kommunikationskanäle (inkl. SMS-/E-Mail-Services) gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, wenn die Erziehungsberechtigten hierzu im Rahmen der Anmeldung durch Ankreuzen des hierfür vorgesehenen Kästchens oder in sonstiger Weise ausdrücklich ihre Einwilligung erteilt haben. Die Erziehungsberechtigten können ihre Einwilligung jederzeit über die in Absatz (5) genannten Kommunikationsdaten ohne Angabe von Gründen widerrufen.
  5. Die Kommunikationsdaten der F.C. Hansa-Fußballschule lauten: F.C. Hansa Rostock e.V. , F.C. Hansa-Fußballschule, Kopernikusstraße 17b, 18057 Rostock, E-Mail: markus-sonntag@fc-hansa.de, Web: www.fc-hansa-fussballschule.de

13. Recht am eigenen Bild/der eigenen Stimme

  1. Jeder Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten willigen unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien (unter anderem Zeitungen, Radio, Fernsehen, fchtv, Internet, Stadionzeitschrift, Flyer, Plakate) ein in die unentgeltliche Verwendung des Bildes der Teilnehmer und der Stimmen durch den FCH für Fotografien, Live-übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom FCH oder dessen Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. Die Einwilligung erstreckt sich auf die Vervielfältigung und Benutzung des Bildes/der Stimme in üblicher und angemessener Weise.

14. Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt.

 

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