F.C. Hansa Fussballschule

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen Fußballschule

Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie, dass das angemeldete Kind körperlich gesund und sportlich voll belastbar ist sowie keine weiteren Medikamente außer den bei der Anmeldung genannten einnimmt und zum Zeitpunkt des Camps / Fördertrainings über einen aktuellen Impfschutz gegen Tetanus verfügt. Sollte im Zeitraum zwischen Anmeldung und Veranstaltung diesbezüglich eine Änderung eintreten, verpflichtet sich der Erziehungsberechtigte, den Veranstalter umgehend entsprechend in Kenntnis zu setzen.

Mit der Anmeldung erklären der Teilnehmer und sein Erziehungsberechtigter, dass der Teilnehmer bei kleinen Verletzungen von Betreuern des Fußballcamps / Fördertrainings versorgt werden darf. Soweit dies erforderlich ist, wird ärztliche Hilfe in Anspruch genommen. Wenn der F.C. Hansa Rostock e.V. für entstehende Kosten in Vorlage tritt, werden die entstandenen Auslagen vom Erziehungsberechtigten umgehend erstattet.

Verletzungen und Erkrankungen der Teilnehmer sind durch die Krankenversicherung des Erziehungsberechtigten abgedeckt.

Sie garantieren, dass die Zahlung der Teilnahmegebühr an den F.C. Hansa Rostock e.V. erbracht wird. Die Zahlung muss spätestens 14 Tage nach Zugang der Teilnahmebestätigung und Rechnung inkl. Bankdaten erbracht werden.

Teilnahmebedingungen Kindergeburtstag & Mannschaftsfeiern

Mit dem Abschluss der Anmeldung wird allen aufgeführten Teilnahmebedingungen zugestimmt.

Haben Sie Fragen zu den Teilnahmebedingungen, können Sie uns telefonisch unter +49 (0) 381 - 4 99 99 37 bzw. +49 (0) 152 - 089 100 32 erreichen.

1. Bezahlung:

Der Betrag wird zehn Tage vor der Geburtstagsfeier fällig. Sie erhalten die Kontodaten zur Überweisung des Betrages mit einer separaten E-Mail, in der auch die Feier terminiert (Datum, Uhrzeit) ist. Der Preis richtet sich nach der Anzahl der teilnehmenden Personen, beträgt allerdings mindestens den Pauschalpreis des jeweiligen Geburtstagspaketes.

2. Nichterscheinen und Rücktritt von der Teilnahme:

  1. Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Mit dem Rücktritt verliert der Teilnehmer das Recht, an der gebuchten Veranstaltung teilzunehmen. Der Rücktritt bedarf der Schriftform.
  2. Bei Rücktritt bis vier Wochen vor Beginn der gebuchten Veranstaltung sind 25 % Stornogebühr inklusive Mehrwertsteuer zu zahlen.
  3. Bei Rücktritt innerhalb der letzten vier bis zu zwei Wochen vor Beginn der gebuchten Veranstaltung sind 50 % Stornogebühr inklusive Mehrwertsteuer zu zahlen.
  4. Bei Rücktritt innerhalb der letzten zwei Wochen vor Beginn der gebuchten Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.
  5. Im Krankheits- oder Verletzungsfall erfolgt bei Nachweis durch ärztliches Attest eine Rückerstattung von 50 % des Teilnahmebeitrages. Eine derartige Rückerstattung ist ausgeschlossen, wenn der Abbruch während der Veranstaltung erfolgt.
  6. Bei ausgewählten Veranstaltungen besteht die Möglichkeit direkt bei der Buchung ein flexibles Rücktrittsrecht zu erwerben. Dieser Abschluss kann nur bei der Buchung erfolgen.

Rücktrittschutz Kindergeburtstage und Mannschaftsfeiern / 15,00 Euro

1. Hat der Teilnehmer einen Rücktrittschutz Kindergeburtstage und Mannschaftsfeiern erworben, so kann die Anmeldung bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen in Schriftform storniert werden und die komplette Teilnahmegebühr abzüglich des Rücktrittschutzes wird erstattet.

2. Hat der Teilnehmer einen Rücktrittschutz Kindergeburtstage und Mannschaftsfeiern erworben, so erfolgt eine Erstattung der vollen Teilnahmegebühr abzüglich der Kosten für das ggf. optional gebuchte Trikot (60,00 Euro) und ggf. weiterer bestellter Produkte als Geschenk sowie des Rücktrittschutzes bei schriftlicher Stornierung innerhalb einer Woche vor Veranstaltungsbeginn.

3. Pflichten des Teilnehmers:

Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen der Betreuer Folge zu leisten. Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Anweisungen, kann ein Ausschluss des Teilnehmers vom Kindergeburtstag erfolgen. In diesem Fall ist der Erziehungsberechtigte verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich vom Kindergeburtstag abzuholen.

Der Erziehungsberechtigte versichert, dass die Teilnehmer kranken- und haftpflichtversichert ist.

4. Recht am eigenen Bild und Weitergabe persönlicher Daten:

Der Teilnehmer und dessen Erziehungsberechtigte willigen ein, dass während des Kindergeburtstages von den Teilnehmern getätigte Bild- und/oder Videoaufnahmen ohne vollständige Namenszuordnung im Rahmen von Werbe- und anderen PR-Maßnahmen des F.C. Hansa Rostock veröffentlicht werden dürfen. Insbesondere fällt hierunter das Einstellen der Bilder auf den Internetpräsenzen des F.C. Hansa Rostock.

5. Haftung:

Eine Haftung für Schäden bei Unternehmungen des Teilnehmers, die ohne vorherige Zustimmung des jeweiligen Betreuers des Kindergeburtstages erfolgen, wird vom F.C. Hansa Rostock nicht übernommen. Der F.C. Hansa Rostock e.V. übernimmt ebenso keine Haftung für beim Kindergeburtstag auftretende Verletzungen, soweit sie nicht auf ein Verschulden des F.C. Hansa Rostock zurückzuführen sind sowie den Verlust mitgebrachter Wertsachen.

Der F.C. Hansa Rostock, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder + dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden + bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die vorstehende Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungsmaßstäbe.